Ordnung des Workshops

§ 1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

1. Die Hauptbedingung der Teilnahme am Workshop ist die Übersendung des Anmeldeformulars (auf der Webseite zu finden) und die Einzahlung des Vorschusses. Die Höhe des Vorschusses wurde bei der Beschreibung des jeweiligen Workshops angegeben. Nachdem die Einzahlung auf das Konto des Veranstalters eingegangen ist, wird die Teilnahme am Kurs bestätigt.

2. Der Teilnehmer des Workshops kann jede Person sein, die mindestens 18 Jahre alt ist. Die Teilnehmer zwischen 13-18 Jahren dürfen am Workshop nur mit einem Elternteil oder einem rechtlichen Betreuer teilnehmen.

3. Um am Workshop teilzunehmen, soll der Teilnehmer über die Webseite www.naturfotoschule.ch seine Daten an den Veranstalter versenden, was zugleich bedeutet, dass er diese Ordnung akzeptiert.

§ 2. Zahlungen und Kosten

1. Es gibt 2 Möglichkeiten der Zahlung für die Teilnahme am Workshop:

a. mit PayPal

b. traditionelle Überweisung auf das Bankkonto des Veranstalters

2. Daten für die Überweisung werden nach der Anmeldung des Teilnehmers übersendet. Die Einzahlung des Vorschusses und im Fall eines 1- und 3-tägigen Workshops – des vollen Betrags bedeutet, dass Du Bedingungen dieser Ordnung akzeptierst.

3. Zahlungen für jeweilige Workshop-Module:

a. 1-tägiger Workshop

Bei einem 1-tägigen Workshop ist eine endgültige Reservierung maximal 7 Tage vor Beginn des Workshops möglich. Für einen 1-tägigen Workshop gibt es keinen Vorschuss. Man darf auch 7 Tage vor Beginn des Workshops seine Teilnahme absagen und das eingezahlte Geld zurückbekommen. Bei einer kurzen als 7 Tage Zeit ist die Rückerstattung nicht möglich. Im Rahmen der Entschädigung kann man an einem anderen 1-tägigen Workshop des Veranstalters oder an demselben Workshop zu einer anderen Zeit teilnehmen. Das Geld kann auch nach Überschreitung des Termins von 7 Tagen erstattet werden, wenn anstelle der Person, die am Workshop nicht teilnehmen konnte, sich ein neuer Teilnehmer anmeldet und den ganzen erforderlichen Betrag einzahlt.

b. 3-tägiger Workshop

Bei einem 3-tägigen Workshop soll man einen Vorschuss in Höhe von 30% des Workshopwertes nicht später als 20 Tage vor Beginn des Workshops einzahlen. Der ganze Betrag muss spätestens 10 Tage vor Beginn des Workshops eingezahlt werden. Wenn die Anmeldung später als 20 Tage vor Beginn des Workshops erfolgt, ist die Einzahlung des vollen Betrags notwendig. Bis zu 10 Tagen vor Beginn des Workshops ist es möglich, die Teilnahme am Workshop abzusagen und das eingezahlte Geld zurückzubekommen. Wenn die Absage später als 10 Tage vor Beginn des Workshops erfolgt, wird das Geld nicht erstattet, außer Fällen in §.3 (Rückerstattung der Kosten).

c. 5-tägiger Workshop

Es ist verlangt ein Depot in Höhe von 20% des Workshopwertes spätestens 20 Tage vor Beginn des Workshops. Den ganzen Betrag soll man nicht später als 10 Tage vor Beginn des Workshops einzahlen. Wenn die Anmeldung später als 20 Tage vor Beginn des Workshops erfolgt, ist die Einzahlung des vollen Betrags notwendig. Wenn die Absage später als 10 Tage vor Beginn des Workshops erfolgt, wird das Geld nicht erstattet, außer Fällen in §.3 (Rückerstattung der Kosten).

2. Je nach der Workshop-Art und nach einer vorherigen Vereinbarung mit dem Veranstalter ist es in Ausnahmefällen möglich, wenn es noch freie Plätze gibt, sich auch später als 7 oder 10 Tage vor Beginn des Workshops für den Workshop anzumelden. Entscheidend für die Anmeldungsreihenfolge ist die Übersendung des Anmeldeformulars nach einer vorherigen Benachrichtigung per E-Mail oder Anruf. Bei Absage der Teilnahme am Workshop ist die Rückerstattung der Kosten nicht möglich, es sei denn, ein neuer Teilnehmer hat sich angemeldet und den ganzen erforderlichen Betrag eingezahlt.

3. Wenn es keine freien Plätze mehr gibt, können sich alle Willigen für die Reserveliste anmelden. Wenn ein Platz frei wird, werden Sie sofort darüber informiert.

4. Der Veranstalter kann die Annahme der Zahlung verweigern, wenn:

– eine Person die in der Ordnung angegebenen Bedingungen nicht erfüllt, – minderjährig ist, und auf Verlangen des Veranstalters die Zustimmung eines Elternteils oder rechtlichen Betreuers mit seiner Unterschrift und Kontaktdaten nicht vorzeigt.

5. Die Kosten aller Workshops von der Webseite des Veranstalters umfassen:

– die Betreuung des Veranstalters und Führers, – Transport, – Übernachtungen, – Hauptverpflegung (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) für einen 3, 5-tägigen und längeren Workshop

6. Die Kosten aller Workshops von der Webseite des Veranstalters umfassen keine:

– Versicherung, – Reise an den Ort des Workshops (Flug, Auto- oder Busfahrt, – zusätzliche Verpflegung außer dieser, die im detaillierten Programm des jeweiligen Workshops erwähnt wurde

– Drinks und Alkoholgetränke

7. Die Workshops werden gemäß dem auf der Webseite www.ooo.com vorgestellten und aktualisierten Plan organisiert.

8. Informationen zu der minimalen und maximalen Teilnehmerzahl befinden sich bei der Beschreibung des jeweiligen Workshops.

9. Wenn sich bis zu 7 Tagen vor Beginn des Workshops eine entsprechende Teilnehmerzahl nicht anmeldet, kann der Veranstalter den Workshop absagen. Die Teilnehmer werden davon sofort per E-Mail benachrichtigt und ihre Einzahlungen sollen innerhalb von 5 Tagen nach der Übersendung der Information über die Absage des Workshops zurückgezahlt werden.

§3. Verzicht auf die Teilnahme am Workshop und Rückerstattung

1. Die Einzahlung des Vorschusses bedeutet, dass der Teilnehmer mit dem Veranstalter einen Vertrag abschließt. Der Kunde kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Einzahlung vom Vertrag zurücktreten.

2. Der Verzicht muss in Form einer schriftlichen Erklärung erfolgen, die an den Veranstalter als Anhang mit Unterschrift versendet wird.

3. Der Veranstalter wird dem Kunden das eingezahlte Geld innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Verzichts zurückzahlen.

4. Das Geld kann auch nach Überschreitung des Termins von 10 Tagen (7 Tage für einen 1-tägigen Workshop) erstattet werden, wenn anstelle der Person, die am Workshop nicht teilnehmen konnte, sich ein neuer Teilnehmer anmeldet und den ganzen erforderlichen Betrag einzahlt. Das Geld kann auch nach Überschreitung des Termins von 10 Tagen (für einen 3-tägigen und längeren Workshop) erstattet werden, wenn anstelle der Person, die am Workshop nicht teilnehmen konnte, sich ein neuer Teilnehmer anmeldet und den ganzen erforderlichen Betrag einzahlt.

5. Eine Rückerstattung nach diesem Termin ist nur dann möglich, wenn man eine Versicherung für Kosten des Verzichts auf die Teilnahme kauft. So kann man das eingezahlte Geld sogar dann zurückbekommen, wenn die Zeit für das Zurückziehen der Einzahlung abläuft. Solche Versicherung kann man schon in den meisten europäischen Ländern finden. Das Besorgen solcher Versicherung fällt in Geschäftsbereich des Teilnehmers.

6. Die Rückerstattung wird um Kosten der internationalen Überweisungen vermindert, die meistens 10 Euro betragen. Bei PayPal-Rückerstattungen werden die Kosten nicht berechnet.

§4. Versicherung

1. Wir garantieren die Grundversicherung gegen Unfälle für einen Workshop, der in Polen, Tschechen, Deutschland und in der Slowakei stattfindet. Man braucht aber auch eine eigene Versicherung vor der endgültigen Einzahlung. Es ist notwendig, wenn ein Unfall innerhalb eines gegebenen Landes passiert und die Kosten erstattet waren. Bei einer Hospitalisierung deckt die Versicherung die Kosten der Hauptbehandlung, sie umfasst aber keine volle medizinische Betreuung. Wenn Du ein EU-Bürger bist und ein Versicherungspaket in Deinem Land nutzt, soll es die volle Erstattung der Leistungen in diesen Ländern umfassen. Frage Deinen Versicherer, ob es in Deinem Land erforderlich ist, entsprechende Dokumente vor Abreise zu besorgen, die Dir eine problem- und kostenlose Nutzung des vollen Leistungspakets im Notfall ermöglichen.

2. Bei einem 1- und 3-tägigen Workshop ist die Versicherung nicht erforderlich. Der Teilnehmer kann selbst eine Versicherung kaufen, es ist aber nicht obligatorisch.

3. Bei einem 5-tägigen und längeren Workshop ist eine eigene Versicherung des Teilnehmers obligatorisch. Bevor sich der Teilnehmer für den Workshop anmeldet, soll er den Scan seiner Versicherung per E-Mail an den Veranstalter versenden. Eine Form der Versicherung für den Workshop kann u. a. die Grundversicherung gegen Unfälle oder für Ferienreisen sein. Die Form der Versicherung und ihr Name können je nach dem Land unterschiedlich sein.

§5. Haftung des Veranstalters

1. Der Veranstalter haftet für eine unangebrachte Ausführung des Vertrags, es sein denn, es wurde von dem Kunden verursacht, die im Vertrag erwähnten Dritten haben ihre Dienstleistungen nicht erfüllt oder höhere Gewalt liegt vor (Schicksalsschläge, Pannen usw.).

2. Im Rahmen der Erstattung für die Dienstleistung führt der Veranstalter eine Ersatzdienstleistung aus, deren Wert der ursprünglichen Dienstleistung gleicht.

§6. Personaldaten – Sammlung, Schutz und Verarbeitung

1. Der Verwalter der Personaldaten, die für die Durchführung des Workshops gesammelt werden, ist die Firma Milvus Szymon Wójcik.

2. Die Daten werden für die Durchführung des Workshops, zu statistischen und archivalischen Zwecken gesammelt.

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§7. Urheberrechte an Fotos und das Recht am eigenen Bild

1. Die Teilnehmer haben Urheberrechte und materielle Rechte an die von sich selbst während des Workshops gemachten Fotos.

2. Wenn sich auf den Fotos Dritte befinden, kann bei einigen Veröffentlichungen dieser Fotos eine Zustimmung zur Veröffentlichung erfordert werden.

3. Der Teilnehmer erklärt sich durch die Anmeldung für den Workshop mit der Veröffentlichung der Fotos von sich selbst, die während des Workshops gemacht wurden, einverstanden.

§8. Schlussbestimmungen

1. Diese Ordnung gilt bis auf Widerruf.

2. Änderungen in der Ordnung, falls sie auftreten, werden vor der nächsten Workshop-Serie durchgeführt.

3. Wenn die Änderungen in der Ordnung während der Anmeldung für den Workshop vorgenommen werden und die Teilnehmer sich für einen ausgewählten Workshop anmelden, werden sie darüber informiert. Sie können ihre Zustimmung dazu nicht geben und auf die Dienstleistung verzichten. Alle Zahlungen werden dann von dem Veranstalter nach Regeln erstattet, die in dieser Ordnung vorgestellt wurden.

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